Zielsetzung
Der Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks ist eine Maßnahme im Rahmen der handwerklichen Berufsbildung.
Folgende Ziele sollen dadurch erreicht werden:
- Herausstellung der Vorzüge der betrieblichen Ausbildung, Stärkung des Ansehens der beruflichen Arbeit im Handwerk, Werbung für das Handwerk und öffentlichkeitswirksame Darstellung der Ausbildungsleistungen des Handwerks;
- Förderung der Lehrlinge in ihrer beruflichen Entwicklung, die aus dem Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks als Preisträger hervorgehen;
- Stärkung der Tätigkeit der Ausbildungsberater, Lehrlingswarte, Mitglieder der Gesellen- und Abschlussprüfungsausschüsse und Unterstützung bei der Bewertung von Spitzenleistungen;
- Unterstützung und Förderung der Ausbilder in der Ausbildungsarbeit.
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme berechtigt sind folgende Junghandwerker/innen:
- Ihre Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in der Zeit vom Winter des Vorjahres bis zum Sommer des Wettbewerbsjahres abgelegt haben und
- Zum Zeitpunkt der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung nicht älter als 27 Jahre sind, also das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
- Im Gesamtergebnis der Gesellenprüfung die Note „gut“ (81 Punkte) erreicht haben, sofern nicht praktische und theoretische Prüfungsbereiche getrennt ausgewiesen werden. In diesem Fall muss das Ergebnis mindestens „gut“ (81 Punkte) im praktischen und „befriedigend“ (67 Punkte) im theoretischen Prüfungsbereich sein. Die Ermittlung der Bestleistung erfolgt gemäß Nr. 6.
Die Mitgliedschaft des Ausbildungsbetriebes in einer Innung ist wünschenswert, wenn auch nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb. Örtlich zuständig ist die Kammer, bei der der Berufsausbildungsvertrag in die Lehrlingsrolle eingetragen ist.
Quelle: Richtlinien der Handwerkskammer, Juni 2022